Photovoltaik-Förderaktion

durch den Klima- und Energiefonds
 
2016 stehen insgesamt 26,8 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist eine laufende Einreichmöglichkeit für baureife Projekte ab 23.2.2016 bis 31.12.2016 vorgesehen.
 

ACHTUNG!

Vor Registrierung unbedingt die FRISTEN (12 Wochen Frist, Fertigstellungsfrist 14.12.2016) und die STORNOBEDINGUNGEN (Verfall der Registrierungsnummer) zur Kenntnis nehmen!

 

Wer kann bei der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen“ eine Förderung beantragen?

Alle natürlichen und juristischen Personen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, etc. eine Förderung beantragen.

 

Was wird bei der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen“ gefördert?

Neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht errichtet und installiert werden.

 

Wieviel Förderung kann ich bekommen?

Pro kWpeak wird ein Pauschalbetrag von 275 Euro für freistehende und Aufdachanlagen und 375 Euro für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak vergeben.

 

Wie und wann kann ich mich für die Förderung meiner Photovoltaik-Anlage registrieren (Schritt 1)?

Für die Registrierung benötigen Sie die Zählpunktnummer sowie konkrete Daten für die Photovoltaik-Anlage. Die Registrierung sollte erst dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die PV-Anlage innerhalb einer 12-wöchigen Frist, spätestens jedoch bis zum 14.12.2016, errichtet bzw. fertig gestellt und abgerechnet werden kann und somit alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen vorliegen. Die Registrierung (Schritt 1) für die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen ist bis zum 14.12.2016 unter www.pv.klimafonds.gv.at möglich. 

 

Wie und wann kann ich nach der Registrierung einen Antrag stellen (Schritt 2)?

Sobald die Anlage errichtet ist und alle Unterlagen (Endabrechnungsformular, Rechnungen, Prüfbefund und Nachweis Zählpunktnummer) vorliegen, kann über den bei Registrierung übermittellten Link ein Antrag gestellt werden. Ab Registrierung müssen Sie die Antragsunterlagen innerhalb von 12 Wochen per Onlineplattform übermitteln, da ansonsten die Registrierungsnummer verfällt.

 

Kann ich mich bei Verfall der Registrierungsnummer noch einmal registrieren?

Nein. Eine nochmalige Registrierung ist nach Verfall der Registrierungsnummer nicht mehr möglich. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Zeitreserven einzuplanen und die Registrierung erst bei Vorliegen eines gesicherten Zeitplanes für die Errichtung und Abrechnung der Photovoltaik-Anlage vorzunehmen.

 

Kann ich die Förderung auch parallel zu einer Bundes-, Landes oder Gemeindeförderung beanspruchen?

Nein.  Die Kombination der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen“ mit anderen Förderungen ist nicht möglich. Einzige Ausnahme: Es kann um eine Förderung der Bundesländer oder Gemeinden im Ausmaß der nicht vom Klima- und Energiefonds geförderten Leistung angesucht werden.

 

Aktuelle Förderungen

 
 

Infos für Förderung 2016

Download
Leitfaden Förderung Photovoltaianlagen 2016
LF-PV-Anlagen-2016.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.6 MB
Download
Fragen zur Förderung
faq_pv_2016.pdf
Adobe Acrobat Dokument 132.0 KB