Fördermöglichkeiten

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es für eine Anlage nicht gleichzeitig eine Investitionsförderung und eine Tarifförderung gibt, aber man kann zwei Anlagen errichten.

 

In den meisten Bundesländern hat eine Tarifförderung über das Ökostromgesetz Vorrang. Sollte jedoch eine Förderung durch das Ökostromgesetz nicht möglich sein, weil das Kontingent bereits erschöpft ist, wird auf die bestehende Investitionsförderung zurückgegriffen.

  • Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (kurz EAG) wird das Ökostromgesetz ablösen. Die Förderung ist in Ausarbeitung.
  • Investitionsförderung (Überschusseinspeisung) Die Investitionen der Anlage werden durch einen nicht rückzahlbarer Zuschuss vermindert. (10 - 20% der Anschaffungskosten). Die Förderung erfolgt über den Klima- und Energiefonds.
  • Gemeindeförderungen Viele Gemeinden zahlen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen Förderungen bzw. Zuschüsse (siehe Homepage der Gemeinde)

Ich berate Sie gerne über die Fördermöglichkeiten und nehme Ihnen die bürokratischen Behördenwege ab.