In der Planungsphase eines Neubau oder der einer Sanierung soll sich der Bauherr mit der technischen Ausrüstung des Gebäudes auseinandersetzen. Dies gilt auch für den Ausrüstungsumfang der elektrischen Anlage. Es ist auch eine Nutzungsänderung von Räumen sinnvollerweise einzuplanen.
Die Planung umfasst:
In der ÖVE/ÖNORM E 8015 Teil 1 bis 3 wird die Mindestausstattung beschrieben. Es gibt drei Kategorien:
* Kategorie Mindestausstattung
Es sind die Grundbedürfnisse der Mieter bzw. des Bauherren abgedeckt.
** Kategorie B
entspricht einer Standartausstattung, die Anschluss und Nutzung aller üblichen Elektrogeräte ohne zeitliche und räumliche Einschränkungen ermöglicht. Teure Nachinstallationen bleiben erspart. Die Ausführung ist für eine moderne Elektroinstallation in Reihen- und Einfamilienhäusern bzw. Wohnungen ab 125m² Wohnfläche zu empfehlen.
*** Kategorie A
entspricht der Komfortausstattung, die auch den zukünftigen Wünschen nach aktuellen Ausstattungstechniken für Kommunikation und Sicherheit gerecht wird.
****Kategorie BUS-Installation (EIB)
Die modernste Form der Elektrotechnik im Haushalt. Treffen in ihrem Haus oder Wohnung die Wünsche nach Komfort, großer Flexibilität und die Einbindung z.B. Rolladensteuerung oder Brandmeldeanlage zusammen, dann lohnt sich die Vernetzung der einzelnen Anlagenteile durch ein BUS-System.