Landesförderung Wien – Photovoltaik 2014
Anträge für die Landesförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Förderungsvertrag).
Das Ausmaß der Förderung beträgt maximal 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Ab 1. Jänner 2013 ist für Photovoltaikanlagen eine Förderobergrenze von 400 Euro pro kWp bzw. 40.000 Euro pro Förderfall vorgesehen.
Antragstellung
Für private AntragstellerInnen ist die Bundesförderung derzeit unter www.pv.klimafonds.gv.at zu beantragen.
Für betriebliche Anlagen, deren Leistung 5 kWp übersteigt, werden die über die 5 kWp hinausgehenden kWp vom Land Wien mit dem derzeitigen Wiener Landesförderungssatz von 400 Euro pro kWp bzw. bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten gefördert. Die ersten 5 kWp werden im Zeitraum der Förderaktion des Klima- und Energiefonds (bis 15. Dezember 2014) nicht vom Land Wien gefördert. Eine Einreichung beim Klima- und Energiefonds ist für die Antragstellung bei der Wiener Landesförderung aber nicht zwingend erforderlich.
Beispiel für die Förderberechnung: Anlage mit 35 kWp
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