Die Ökostromtarifförderung gilt für Anlagen die größer als 5 kWp sind (Anlagen bis inkl. 5 kWp können nur zum Marktpreis in die Bilanzgruppe aufgenommen werden). Pro Jahr steht für die Förderung von Photovoltaikanlagen ein Förderbudget von 8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung geregelt.
Der Ablauf der Förderung umfasst folgende Schritte: