Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es für eine Anlage nicht gleichzeitig eine Investitionsförderung und eine Tarifförderung gibt, aber man kann zwei Anlagen errichten.
In den meisten Bundesländern hat eine Tarifförderung über das Ökostromgesetz Vorrang. Sollte jedoch eine Förderung durch das Ökostromgesetz nicht möglich sein, weil das Kontingent bereits erschöpft ist, wird auf die bestehende Investitionsförderung zurückgegriffen.
Ich berate Sie gerne über die Fördermöglichkeiten und nehme Ihnen die bürokratischen Behördenwege ab.