Erstprüfung laut ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61
Ziel der Erstprüfung ist die Übereinstimmung der Anlagenausführung mit den für die elektrische Anlage geltenden Sicherheitvorschriften über Normalisierung und Typisierung (SNT-Vorschriften) nachzuweisen. Verantwortlich für die Durchführung der Erstprüfung ist der Errichter der elektrischen Anlage. Prüfen umfasst das Besichtigen, Erproben und Messen einer elektrischen Anlage. Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden, die sich die Kenntnisse durch Mitwirkung bei der Prüfung vergleichbarer Anlagen erworben haben.
Über die erfolgte Prüfung ist ein Prüfprotokoll auszustellen und im Anlagenbuch den Kunden nachweislich zu übergeben.
Wiederkehrende Prüfung laut ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62
Die Häufigkeit der Wiederkehrenden Prüfung ist vom Bau-, Benutzungs- und Betriebsart der Anlage aber auch von der Intensität und Frequenz der Anlagenwartung, abhängig. Die äußeren Einflüsse sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die zeitlichen Prüfintervalle für die Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen gewerblich genutzter Anlagen zum Schutz von Arbeitnehmer/innen werden grundsätzlich durch die Elektroschutzverordnung ESV 2003 vorgegeben. Abgesehen davon können jedoch bei Bedarfsfall von der Arbeitnehmerschutz- und Gewerbebehörde kürzere Überprüfungsintervalle festgelegt werden (Bescheid der Behörde).
Entsprechend der ESV 2003 betragen die Zeitabstände der Wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen im Sinne des Pkt. 5.3.3.1 von ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 allgemein 5 Jahre.
Anlagenbuch und Ersatzanlagenbuch laut ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63
Bei Anlagen die nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 errichtet werden ist vom Errichter nach Durchführung der Erstprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM 8001-6-61, mit der Mängelfreiheit festgestellt worden ist, ein
Anlagenbuch gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63 zu erstellen. Das Anlagenbuch ist vom Errichter dem Anlagenbetreiber in deutscher Sprache nachweislich zur Aufbewahrung bei der Anlage und für allfällige
Aktualisierungen zu übergeben. Es dient zur Grundlage für die Wiederkehrende Prüfung. Bei Wechsel des Anlagenbetreibers ist das Anlagenbuch weiterzugeben. Die Dokumente sind für Lebensdauer der
Anlage aufzubewahren. Inhalte des Anlagenbuch siehe Link zu WKO